Auf dieser Seite sammlen wir nützliche Informationen zur Bewältigung der aktuellen Corona-Krise aus unserer Stadt und unserer Region.
Allgemeine Neuigkeiten zur Corona-Krise
Firmen und Gewerbetreibende
von Mümken & Partner Steuerberater
Die Finanzverwaltung NRW bietet den von der Krise betroffenen Unternehmen die Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (USt-SZ) 2020 auf null €uro an.
Die USt-SZ ermöglicht Ihnen die spätere Abgabe der USt-Voranmeldungen um einen Monat.
Die Finanzverwaltung kommuniziert nun, dass die Erstattung der Sondervorauszahlung möglich ist und die Dauerfristverlängerung von einem Monat trotzdem bestehen bleibt.
Bitte beachten Sie, dass die USt-Zahllast für den Monat Dezember´20 entsprechend um die Höhe der USt-SZ höher ausfallen wird, da die Anrechnung der USt-SZ sodann nicht mehr durchgeführt werden kann.
von Steffen & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Auf Antrag des Arbeitgebers können Sozialversicherungsbeiträge bis Juni gestundet werden.
Hiervon betroffen sind die Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge. Diese werden am Freitag, dem 27.03.2020, fällig! Daher: Anträge schnell stellen- bzw. möglichst schnell mit der Lohnabteilung in Verbindung setzen. Stundungszinsen werden auskunftsgemäß nicht berechnet.
Anbei eine Formulierungshilfe für Ihre Mails an die entsprechenden Krankenversicherungsträger:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der behördlichen Anordnung zur Schließung unseres Unternehmens
ODER
aufgrund von Auftragsrückgang/Kundenrückgang bedingt durch die Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus befindet sich unser Unternehmen aktuell in einer schlechten wirtschaftlichen Lage. Wir bitten deshalb bis auf Weiteres um Stundung der fälligen Sozialversicherungsbeiträge.
Bitte teilen Sie uns mit, ob dem Stundungsantrag entsprochen wird.
Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen.
Als Unternehmer können Sie den Stundungsantrag entweder per Kontaktformular auf den Internetseiten der Krankenkassen, per E-Mail oder per Fax bei den jeweiligen Krankenkassen einreichen. Per Post würde das zu lange dauern.
Weiterhin gibt es nun auch in Kürze Liquiditätszuschüsse bis zu TEUR 25 seitens des Landes NRW für Unternehmen mit 10-50 Mitarbeitern (die von der Bundesregierung bisher ausgeschlossen wurden). Auch diesbezüglich erhalten Sie weitere Infos, sobald Anträge möglich sind.
Hinsichtlich der Berechnung der Mitarbeiterzahl ist die Formel für Vollzeitäquivalente maßgeblich (s. Internetseite) https://steffen-partner.de/corona-krise-finanzielle-hilfen-liquiditaet/
Weiterhin gibt es noch eine wichtige Zusatzinformation zum Kurzarbeitergeld:
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach den steuerlichen Abzugsmerkmalen des Arbeitnehmers. Grundsätzlich werden rund 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts bezahlt.
Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt des Arbeitnehmers, welches nach § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG steuerlich zu berücksichtigen ist (= Eintrag eines Kinderfreibetrages auf der Steuerkarte), beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 % des ausgefallenen Nettoentgeltes.
Für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Berufsausbildung) auf Antrag durch das Finanzamt in der elektronischen Lohnsteuerkarte der Kinderfreibetrag eingetragen werden.
Achtung: Kinderfreibeträge werden nur bei den Steuerklassen I, II, III und IV eingetragen.
WICHTIG: Arbeitnehmer mit Steuerklasse V oder VI!!!
Der höhere Leistungssatz 1 (Kurzarbeitergeld i. H. v. 67 %) kann auch dann gewährt werden, wenn das Vorhandensein eines Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 Einkommensteuergesetz aufgrund einer entsprechenden Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesen wurde. Die Ausstellung einer Bescheinigung durch die Agentur für Arbeit kann sowohl vom Arbeitgeber als auch von dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin formlos beantragt werden. In diesem Antrag sind die erforderlichen Angaben zu machen.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Arbeitnehmer/-innen mit Lohnsteuerklasse V
Auszug der elektronischen Lohnsteuerkarte des Ehegatten/der Ehegattin oder Bescheinigung des Finanzamtes oder des Arbeitgebers über die Eintragung von Kinderfreibeträgen in der elektronischen Lohnsteuerkarte des Ehegatten/der Ehegattin. - Arbeitnehmer/-innen mit Lohnsteuerklasse VI
Auszug der elektronischen Lohnsteuerkarte. (Steuerklasse I, II, III oder IV) - Arbeitnehmer/-innen, deren Kinder sich im Ausland aufhalten
Möglichst Bescheinigung des Finanzamtes, dass ein Steuerfreibetrag für den Unterhalt mindestens eines Kindes i.S. des § 32 Abs. 1, 4 und 5 Einkommensteuergesetz gewährt wird.
Wenn einmal „fälschlicherweise“ die 60% abgerechnet werden, kann das nachträglich nicht mehr geheilt werden!
von Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG
Sehr geehrte Damen und Herren in den Werbe- und Straßengemeinschaften /ISG’s in Bocholt,
I. hiermit senden wir Ihnen eine erfreuliche Information der BEW (Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH), die eine konkrete Hilfe / Maßnahme betrifft, welche die BEW für den örtlichen Handel umsetzen wird: „Wie vorhin besprochen, haben auch wir uns seitens der BEW Gedanken gemacht, inwieweit wir die Einzelhändler in der jetzigen Situation unterstützen können. Da sich ja in den nächsten Wochen durch die aktuelle Schließung der Geschäftsräume auch die Verbräuche reduzieren, bieten wir den Einzelhändlern eine Reduzierung des monatlichen Abschlags für Ihre Geschäftsräume an. Im ersten Schritt kann der Abschlag zum 01. April um 50 % gesenkt werden. Wir werden selbstverständlich die aktuelle Entwicklung beobachten und auch für die Folgemonate rechtzeitig passende Regelungen treffen.
Die Reduzierung kann bei der BEW im Kundencenter unter der Nummer 0800 - 9549540 ( im Rahmen unserer Servicezeiten: Mo-Do 08.00-17.00 Uhr, Fr. 08.00- 14.00 Uhr) oder per Mail an info@bew-bocholt.de ( mit Angabe der Kundennummer und der Geschäftsadresse) beantragt werden. Vorsorglich weise ich schon mal drauf hin, dass es telefonisch eventuell zu Wartezeiten kommen kann. Da wir auch an Bankfristen gebunden sind, ist eine letztmalige Änderung des Aprilabschlages am Mittwoch dem 25.03.2020 möglich.“
von Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG
II. Hier eine weitere Möglichkeit für Handel und Gastronome sich trotz Geschäftsschließung kurzfristig bzw. einfach sichtbar zu machen und Lieferung anzubieten: in der Tabelle unter folgendem Link werden Händler und Gastronomen aufgelistet, die in Zeiten der Corona-Krise eine Lieferung anbieten:
Lieferdienste Bocholter Gastronomen
Bieten auch Sie eine Lieferung für Kunden an? Dann schicken Sie Ihre Daten einfach an hebing@bocholt-stadtmarketing.de und wir nehmen Sie gern mit auf.
Die Liste wird auf verschiedenen Social-Media-Kanälen geteilt, u.a. auch auf der Seite https://www.facebook.com/groups/CoronaHilfeBocholt/ , welche die Tabelle initiiert hat.
Teilen erwünscht!
von Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG
Um kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständigen und Freiberuflern in der Corona-Krise zu helfen, wurden umfangreiche Hilfen beschlossen. Diese sehen vom Bund direkte Zuschüsse für Unternehmen in Höhe von 9.000 Euro (bis fünf Mitarbeiter) und 15.000 Euro (bis zehn Mitarbeiter) vor. Der Gesetzentwurf bzgl. der Bundeshilfen wird Freitag dem 28.03.2020 im Bundestag beraten und geht am selben Tag durch den Bundesrat. Mit einer Umsetzung der Maßnahmen aus dem Gesetz ist daher leider frühestens in der nächsten Woche zu rechnen.
Darüber hinaus wird das Land NRW das Sofortprogramm des Bundes in einem 25 MRD Hilfspaket aufstocken und zusätzlich Unternehmen mit 10 bis 50 Mitarbeitern Zuschüsse in Höhe von max. 25.000 Euro je Unternehmen gewähren. Die Beschlüsse dazu hat der NRW-Landtag soeben gefasst.
Über Konkretisierungen und Antragsmöglichkeiten werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
In der Anlage erhalten Sie je eine Presseinformation von Bundes- und Landesregierung zu Soforthilfen für kleine und mittlere Unternehmen.
Zudem haben wir unsere Ihnen bekannten Informationen, die wir Ihnen seit der letzten Woche zukommen lassen, aktualisiert
und auf der www.bocholt.de direkt auf der Startseite in einer Kachel „support“ zusammen gefasst.
Wie hoch ist die Förderung?
von Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG
Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:
- 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
- 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
- 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Fragen und Antworten zur NRW-Soforthilfe finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Ergänzung
Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Privatkunden
von: Pressemitteilung von Dienstag, 24. März 2020 Stadt Bocholt
Bocholt (PID). Das ehrenamtliche Engagement in Bocholt ist groß. Auch in der aktuellen Situation zeigen sich viele Bocholterinnen und Bocholter hilfsbereit. Mit dem Engagement sind oftmals jedoch auch Fragen, wie zum Beispiel zum Versicherungsschutz verbunden, so die Freiwilligen-Agentur Bocholt. Sie verweist auf ein Merkblatt und Hinweise des Landes NRW.
"In Bocholt zeigt sich aktuell eine Welle der Hilfsbereitschaft. Die Bocholterinnen und Bocholter bieten vielfältige Hilfestellungen für diejenigen an, die besonders betroffen sind und auf Hilfe angewiesen sind", sagt Rainer Howestädt, Leiter der Freiwilligen-Agentur. Neben den schon etablierten gemeinnützigen Institutionen, die Hilfe anbieten, seien auch viele private Initiativen der Nachbarschaftshilfe entstanden. "Mit großer Energie und Hilfsbereitschaft werden Einkäufe erledigt, Hunde ausgeführt, Botengänge erledigt oder einfach nur am Telefon Gespräche gegen die Einsamkeit geführt", so Howestädt weiter.
Land NRW gibt Tipps
Gerade in diesem privaten Bereich der Hilfe von Mensch zu Mensch gibt es aber auch Verunsicherungen, wie man sich richtig aufstellt. "Uns erreichen die vielfältigsten Fragen: Fragen zum Versicherungsschutz oder Fragen zu guten Beispielen, an denen man sich orientieren kann", erklärt Howestädt.
Hierauf hat die Landesregierung NRW reagiert und ihre Informationen rund um das Thema Ehrenamt auf die neue Situation angepasst. So gibt es jetzt aktuelle Informationen, ein Merkblatt zum Versicherungsschutz und Verweise auf gute Beispiele auf der Seite des Landes NRW www.engagiert-in-nrw.de/corona. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.
Alle Informationen auch auf Wir-für-Bocholt.de Diese Online-Informationen können auch über die Homepage der Freiwilligen-Agentur Bocholt abgerufen werden. Auf www.Wir-für-Bocholt.de finden sich zusätzlich Informationen über die lokalen Unterstützungsangebote und viele Kontaktmöglichkeiten.
von: Pressemitteilung von Dienstag, 24. März 2020 Stadt Bocholt
Corona-Krise: Ahmdiyya-Jugend Bocholt bietet Nachbarhilfe an Einkäufe, Botengänge, Medikamentenabholung und Online-Bestellungen // "Rund um die Uhr für Bürger da"
Bocholt (PID). „In schwierigen Zeiten des COVID 19-Virus sollten wir füreinander da sein“: Unter diesem Motto bietet die Ahmdiyya-Jugend in verschiedenen Städten derzeit ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe an. So auch in Bocholt.
Die Mitglieder erledigen Einkäufe, Botengänge, holen Medikamente vom Arzt oder aus der Apotheke ab und helfen Leuten, Online-Bestellungen auf den Weg zu bringen. Die Servicedienste richten sich an Menschen, die jetzt Unterstützung brauchten, so die Gruppe. Ansprechpartner sind Muhammad Bilal (Tel. 0159 / 043 088 87) und Atthar Ahmed (0176 / 879 579 99). "Wir sind für alle Bocholter Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr da", sagt Sprecher Ataf Chaudhry. Das Engagement wird auch vom städtischen Integrationsbüro begrüßt. "Eine klasse Aktion – Daumen hoch", kommentiert deren Leiter Michael Schwinning.
Mehr Hilfe auf www-wir-fuer-bocholt.de
Das Angebot der Ahmdiyya-Jugend und viele weitere Service- und Hilfsangebote in Zeiten der Corona-Krise sind auf dem Bocholter Ehrenamtsportal www.wir-fuer-bocholt.de zu finden. Das Portal ist für Menschen, die Hilfe suchen und Leute und Firmen, die Hilfen zur Verfügung stellen.
von: Kreis Borken
Seit vergangenen Montag (16.03.2020) sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Offene Ganztagsbetreuungsangebote (OGS) sowie die Schulen geschlossen. Durch die Corona-Pandemie erleben die Menschen im Kreis Borken in vielen Bereichen massive Einschränkungen und sind häufig auch in ihrer persönlichen Einkommenssituation betroffen. Im Kreis Borken haben sich alle Kommunen (die 4 Stadtjugendämter und der Kreis für die übrigen 13 Städte und Gemeinden) deshalb auf eine schnelle und unbürokratische Entlastung der Familien verständigt. Die Abbuchung der Elternbeiträge für Kita und Tagespflege wird für den Monat April vorerst gestoppt. Eltern, die bisher per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag den monatlich Elternbeitrag überweisen, können die Zahlung ebenfalls für den April aussetzen. Sollte die Schließungszeit länger andauern, verlängert sich auch die Aussetzung der Beitragszahlung. Dies gilt auch für Eltern, die die zentralen Funktionsbereiche des öffentlichen Lebens sicherstellen und deshalb die Notfallbetreuung nutzen.
Kreis und Kommunen wollen in dieser Sache ein schnelles Signal senden, auch wenn eine Reihe von Fragen in der Kürze der Zeit noch nicht geklärt werden können. NRW-Familienminister Joachim Stamp hat bereits erklärt, dass die Landesregierung über die Erstattung von Elternbeiträgen wegen des Betreuungsausfalles nachdenken wolle, jetzt sei aber nicht der Zeitpunkt für diese Diskussion.
Landrat Dr. Kai Zwicker schließt sich dieser Haltung an: “Absolute Priorität haben nun die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Gleichwohl wollen wir den Familien im Kreis Borken schnell helfen und stoppen die Beitragszahlungen erst einmal. Das ist die einhellige Haltung mit allen Kommunen im Kreis. Die Folgefragen müssen wir später mit allen Beteiligten klären.” Dabei geht es um rechtliche, politische und auch technische Fragestellungen. Allein das Kreisjugendamt vereinnahmt für die Betreuungsangebote in Kitas und Kindertagespflege fast 600.000 Euro pro Monat.
Über die weitere Entwicklung zur Corona-Pandemie informiert der Kreis Borken laufend über das Internet unter www.kreis-borken.de/coronavirus sowie über Facebook, Twitter und Instagram.