Hier finden Sie folgende Angaben:
- Erklärung gemäß § 3 Wertpapierprospektgesetz
- Informationen nach § 11 der Versicherungsvermittlerverordnung
Die Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG finden Sie in unserem Impressum.
Hier finden Sie folgende Angaben:
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Erklärung gemäß § 3 Wertpapierprospektgesetz
Der Volksbank Bocholt eG liegen für sämtliche von ihr gemäß § 3 Absatz 3 WpPG angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.
Informationen nach § 11 der Versicherungsvermittlerverordnung
Volksbank Bocholt eG
Meckenemstraße 10
46395 Bocholt
Tel.: 02871 952 0
Fax: 02871 952 307
E-Mail: info@vb-bocholt.de
Vertreten durch den Vorstand:
Franz-Josef Heidermann, Martin Wilms
Die Volksbank Bocholt eG ist als gebundener Versicherungsvertreter nach §34d Abs. 4 der Gewerbeordnung tätig.*
Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 0180 500585-0
(0,14 Euro pro Minute Festnetzpreis, Mobilfunkhöchstpreis 0,42 Euro pro Minute.)
www.vermittlerregister.info oder
Registernummer: D-HTQH-JEI2A-55
Die Vermittlung erfolgt auf Basis der Produkte der R+V Versicherungsgruppe.
Anschrift Schlichtungsstellen:
Verein Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Es bestehen keine Beteiligungen an und von Versicherungsunternehmen.
In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Volksbank Bocholt eG mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.
In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.
In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.
Gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 unterstützen wir als kontoführender Zahlungsdienstleister ab dem 14. September 2019 für Drittkartenemmittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) auf online zugängliche Zahlungskonten.
Die Umsetzung erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation Version 1.2 über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG.