Es ist uns ein Anliegen als regional tätiges Unternehmen die Förderung des gemeinnützigen Engagements zahlreicher Vereine, sozialer Institutionen und ehrenamtlicher Helfer in unserem Geschäftsgebiet zu übernehmen.
Wer ist förderberechtigt?
Grundsätzlich können alle gemeinnützigen Vereine und Institutionen gemäß §§ 51-54 Abgabenordnung (AO) eine Förderung beantragen. Gerne überprüfen wir aber auch Ihren Antrag auf Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Sponsoring). Grundsätzlich sind Spenden- und Sponsorenanträge von Vereinen und Institutionen über den Vereinsvorstand oder die Institutsleitung bzw. Gruppenleitung einzureichen.
Welche Informationen Ihr Förderantrag beinhalten sollte, finden Sie im folgenden Online-Antragsformular.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Kleine-Rüschkamp oder Frau Castellano gerne telefonisch unter 02871 952 216 oder per E-Mail: bernd.kleine-rueschkamp@vb-bocholt.de zur Verfügung.